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Arbeitssicherheit
Nach Maßgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ergibt sich die Notwendigkeit, dass Unternehmer/-innen für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiter/-innen verantwortlich sind.
Um dieser Verpflichtung nachzukommen müssen für die Unternehmen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellt werden.
Welche Betreuungsformen die Unternehmer/-innen, für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung, wählen können, sind in der der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ näher beschrieben.
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