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SiGeKo
Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator) übernimmt nach § 3 der BaustellV.
Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.
Aufgaben des SiGeKo u.a.:
Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), Um Gefährdungen bei Zusammenarbeiten mehrere Arbeitgeber auszuschließen
Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage
Erstellt die Baustellenverordnung und den Baustellenaushang
Berät dem Bauleiter und dem Fremdfirmenkoordinator beim Arbeitsschutz
+49 (0) 172 896 68 87
Fragen? Sie erreichen mich unter