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SiGeKo

Der SiGeKo (Sicherheits- und Gesundheitsschutz Koordinator) übernimmt nach § 3 der BaustellV.

Aufgaben während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben. Er hat die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes festzulegen, zu koordinieren und ihre Einhaltung zu überprüfen.

Aufgaben des SiGeKo u.a.:

  • Erstellt den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan), Um Gefährdungen bei Zusammenarbeiten mehrere Arbeitgeber auszuschließen

  • Unterlage für spätere Arbeiten an der baulichen Anlage

  • Erstellt die Baustellenverordnung und den Baustellenaushang

  • Berät dem Bauleiter und dem Fremdfirmenkoordinator beim Arbeitsschutz

two men climbing on brown bamboo scaffolding at daytime
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